PRIVATDETEKTEI | EINKOMMENSVERSCHLEIERUNG

Einkommen lässt sich verschweigen. Tatsächliche Tätigkeit oft nicht.

Offengelegte Einkünfte und tatsächliche wirtschaftliche Verhältnisse stimmen nicht immer überein. Hinweise auf zusätzliche Tätigkeiten, selbständige Erwerbsquellen oder wirtschaftliche Verflechtungen können deshalb eine gezielte Überprüfung erforderlich machen.

Dabei geht es um die Ermittlung wirtschaftlicher Tätigkeiten und Einkommensquellen selbst, welche – neben der Frage einer Unterhaltspflicht –  insbesondere auch bei Zugewinn, Vollstreckung oder anderen privaten Vermögensauseinandersetzungen relevant sein kann. 

WAS EINE DETEKTEI TATSÄCHLICH FESTSTELLEN KANN

Wie lassen sich verschwiegene Einkünfte ermitteln?

Eine Privatdetektei hat weder Zugriff auf Bankkonten noch auf Steuerdaten, Sozialversicherungsdaten oder andere geschützte staatliche Informationen.

Ermittelt werden vielmehr äußerlich feststellbare Tätigkeiten und zulässigerweise recherchierbare wirtschaftliche Zusammenhänge.

Dabei können beispielsweise Fragen relevant sein wie:

Wird regelmäßig einer Erwerbstätigkeit nachgegangen?
Bestehen geschäftliche Beteiligungen oder Funktionen?
Werden Dienstleistungen oder Waren öffentlich angeboten?
Lassen sich wiederkehrende betriebliche Abläufe feststellen?

Die Aufgabe der Detektei besteht darin, tatsächliche Anhaltspunkte zu dokumentieren – nicht darin, ein Einkommen eigenständig steuerlich oder familienrechtlich zu berechnen.

ZWISCHEN VERDACHT UND NACHWEIS

Welche Form der Verschleierung von Eigentum wird vermutet?

„Verschwiegenes Einkommen“ kann sehr unterschiedliche Sachverhalte bezeichnen. Eine professionelle Ermittlung beginnt deshalb mit einer konkreten Hypothese.

Nicht angegebene Erwerbstätigkeit

Eine Person erklärt, keiner oder nur einer eingeschränkten Beschäftigung nachzugehen, obwohl tatsächliche Hinweise auf regelmäßige Arbeit bestehen.

Zusätzliche selbständige Tätigkeit

Dienstleistungen, Handel oder andere gewerbliche Aktivitäten können neben offiziell bekannten Einkünften stattfinden.

Tätigkeit über Unternehmen oder Dritte

Wirtschaftliche Aktivitäten können über Gesellschaften, Familienangehörige oder andere Personen organisiert sein. Entscheidend ist dabei, welche tatsächliche Rolle die betreffende Person einnimmt.

Unklare Vermögensentwicklung

In Trennungs- und Scheidungssituationen können auch auffällige Veränderungen von Vermögenswerten rechtliche Bedeutung erlangen.

Ermittelt wird deshalb nicht „nach Geld“, sondern nach einem konkret bestimmbaren wirtschaftlichen Sachverhalt.

AUSKUNFTSPFLICHTEN BESTEHEN BEREITS IM GESETZ

Wann müssen Einkommen und Vermögen offengelegt werden?

Das Bürgerliche Gesetzbuch sieht umfangreiche Auskunftspflichten vor.

Verwandte in gerader Linie können nach § 1605 BGB Auskunft über Einkünfte und Vermögen verlangen, soweit dies zur Feststellung von Unterhaltsansprüchen oder -pflichten erforderlich ist.

Auf Verlangen sind auch Einkommensbelege vorzulegen. Für geschiedene Ehegatten enthält § 1580 BGB eine entsprechende Auskunftspflicht; beim Trennungsunterhalt verweist § 1361 BGB ebenfalls auf diese Regelungen.

Eine Detektei ersetzt diese gesetzlichen Auskunftsansprüche nicht.

Sie wird insbesondere dann relevant, wenn konkrete tatsächliche Anhaltspunkte dafür bestehen, dass abgegebene Angaben möglicherweise nicht mit den realen Verhältnissen übereinstimmen.

NICHT JEDER FINANZIELLE WIDERSPRUCH IST EINKOMMEN

Was ist für eine Ermittlung tatsächlich relevant?

Einkommen, Vermögen und wirtschaftliche Aktivität müssen voneinander unterschieden werden.

Regelmäßige Arbeit kann ein Hinweis auf Erwerbseinkommen sein. Der Besitz eines hochwertigen Fahrzeugs beweist dagegen weder ein bestimmtes Einkommen noch dessen Eigentum.

Ebenso lässt eine Unternehmensbeteiligung allein noch keinen Rückschluss darauf zu, welche Einkünfte einer Person tatsächlich zufließen.

Bei Zugewinnausgleichsansprüchen können wiederum Vermögensverschiebungen relevant werden. § 1375 BGB sieht unter bestimmten Voraussetzungen vor, dass bestimmte unentgeltliche Zuwendungen, Verschwendungen oder gezielt benachteiligende Vermögensminderungen dem Endvermögen rechnerisch hinzugerechnet werden können.

Professionelle Ermittlungsarbeit trennt deshalb Beobachtung, wirtschaftliche Einordnung und juristische Bewertung konsequent voneinander.

ÖFFENTLICHE INFORMATIONEN MIT REALEN BEOBACHTUNGEN VERKNÜPFEN

Wie kann eine Privatdetektei in Unterhaltsfällen vorgehen?

Wie geht ein Privatdetektiv bei verschwiegenem Einkommen vor?

Registerrecherche

Öffentlich zugängliche Register können Hinweise auf Gesellschaften, Organfunktionen, Beteiligungsstrukturen oder öffentlichen Unternehmensinformationen geben.

Open-Source-Recherche

Öffentliche Internetauftritte, Unternehmensseiten, berufliche Angebote oder andere frei zugängliche Quellen können vorhandene Hinweise ergänzen.

Observation

Bei entsprechender rechtlicher Grundlage können zeitlich begrenzte Beobachtungen dazu dienen, wiederkehrende Tätigkeiten, Arbeitsabläufe oder Aufenthalte an relevanten Orten zu dokumentieren.

Abgleich

Erst die Verbindung mehrerer belastbarer Informationen ermöglicht eine sachgerechte Bewertung.

RECHERCHE IST KEIN FREIBRIEF

Geschützte Daten bleiben geschützt.

Eine Privatdetektei kann und darf keine Bankkonten „abfragen“, Steuerdaten beschaffen, fremde Accounts übernehmen oder geschützte Datenbanken ohne Berechtigung nutzen.

Auch öffentlich auffindbare personenbezogene Informationen dürfen nicht grenzenlos gesammelt werden.

Die DSGVO verlangt unter anderem Zweckbindung und Datenminimierung: Personenbezogene Daten sollen nur für einen festgelegten legitimen Zweck und in dem hierfür erforderlichen Umfang verarbeitet werden.

Für Ermittlungen bedeutet das:

Nicht die technisch erreichbare Informationsmenge bestimmt den Umfang – sondern der konkrete und rechtlich tragfähige Ermittlungszweck.

INDIZIEN WERDEN ERST IM ZUSAMMENHANG AUSSAGEKRÄFTIG

Was beweist eine beobachtete Tätigkeit?

Eine einzelne Beobachtung erlaubt selten eine sichere Aussage über tatsächliche Einkünfte.

Eine Person, die einmal in einem Unternehmen angetroffen wird, muss dort weder beschäftigt sein noch Einkommen beziehen. Aussagekräftiger können dagegen wiederkehrende und nachvollziehbar dokumentierte Abläufe sein.

Relevant können beispielsweise sein:

Regelmäßigkeit · zeitlicher Umfang · konkrete Tätigkeit · Kundenkontakte · betriebliche Abläufe · öffentliche Angebote · gesellschaftsrechtliche Verbindungen

Die Privatdetektei dokumentiert diese Tatsachen.

Ob daraus ein bestimmtes Einkommen, eine Auskunftspflicht oder eine rechtliche Konsequenz folgt, bewerten anschließend Rechtsanwälte und gegebenenfalls Gerichte.

WENN NICHT DAS EINKOMMEN, SONDERN DAS VERMÖGEN DIE FRAGE IST

Welche Rolle spielen Vermögensverschiebungen bei Trennung und Scheidung?

Bei einer Zugewinngemeinschaft kann nicht nur das am Ende vorhandene Vermögen relevant sein.

§ 1379 BGB gewährt unter anderem Auskunftsansprüche über das Vermögen zum Zeitpunkt der Trennung sowie über für Anfangs- und Endvermögen maßgebliche Werte.

Der Bundesgerichtshof hat zudem klargestellt, dass sich Auskunftspflichten auch auf mögliche illoyale Vermögensminderungen im Sinne des § 1375 Abs. 2 BGB erstrecken können, wenn entsprechende konkrete Tatsachen vorgetragen werden.

Detektivische Ermittlungen können hier lediglich tatsächliche Hinweise und Zusammenhänge feststellen.

Die güterrechtliche Einordnung gehört in die anwaltliche Prüfung.

WIRTSCHAFTLICHE REALITÄT STATT FINANZIELLER SPEKULATION

Einkommensverschleierung lässt sich nicht durch Vermutungen aufklären.

Ein auffälliger Lebensstil, ein hochwertiges Fahrzeug oder häufige Reisen können Zweifel auslösen. Sie beweisen jedoch keine nicht angegebenen Einkünfte.

Deshalb konzentriert sich eine professionelle Ermittlung auf überprüfbare Tatsachen:

Welche Tätigkeit wird tatsächlich ausgeübt?
In welcher Regelmäßigkeit findet sie statt?
Welche wirtschaftlichen Verbindungen lassen sich öffentlich nachvollziehen?
Was davon ist für die konkrete Rechtsfrage tatsächlich relevant?

Erst auf dieser Grundlage entsteht aus einem Verdacht eine belastbare Sachverhaltsdarstellung.

HÄUFIGE FRAGEN

Ermittlungen bei verschleierten Einkünften

Eine Detektei kann beobachtbare Tätigkeiten und deren Regelmäßigkeit dokumentieren. Ob es sich steuer-, sozial- oder strafrechtlich um Schwarzarbeit handelt, ist anschließend von den zuständigen Stellen bzw. rechtlichen Beratern zu bewerten.

Ja, soweit die dortigen Informationen öffentlich zugänglich sind. Das Unternehmensregister stellt unter anderem Registereintragungen und veröffentlichungspflichtige Unternehmensinformationen bereit.

Nein. Besitz, Nutzung und Finanzierung dürfen nicht miteinander gleichgesetzt werden. Auffällige Lebensumstände können einen Hinweis darstellen, ersetzen aber keinen Nachweis einer tatsächlichen Einkommensquelle.

Eine Detektei kann zulässige Recherchen zu konkreten Vermögens- oder Wirtschaftsbezügen durchführen. Die förmliche Vermögensauskunft nach § 802c ZPO ist dagegen ein Instrument der Zwangsvollstreckung und wird über den Gerichtsvollzieher durchgeführt.

Kontaktieren Sie uns für eine kostenfreie Erstberatung

Entscheidend ist nicht der Lebensstil. Entscheidend ist die wirtschaftliche Realität dahinter.

Wenn konkrete Hinweise darauf bestehen, dass Einkünfte, Tätigkeiten oder wirtschaftliche Verbindungen nicht vollständig offengelegt werden, sollte zunächst definiert werden, welche Tatsache für Ihren Fall tatsächlich benötigt wird.

Wir prüfen mit Ihnen, ob sich diese Frage mit zulässigen Ermittlungsmaßnahmen sachgerecht beantworten lässt.