PRIVATDETEKTEI | PARTNERSCHAFT & UNTREUE

Zweifel verändern
Beziehungen.
Fakten verändern
Entscheidungen.

Widersprüchliche Angaben, ungeklärte Abwesenheiten oder auffällige Veränderungen können Misstrauen entstehen lassen. Eigene Nachforschungen führen dabei häufig zu weiteren Vermutungen statt zu Klarheit.

Unsere Privatdetektive prüfen konkrete Verdachtsmomente diskret und beschränken die Ermittlung auf die Tatsachen, die zur Klärung der vereinbarten Fragestellung erforderlich sind.

GEWISSHEIT STATT DAUERHAFTER KONTROLLE

Was kann eine Privatdetektei bei Verdacht auf Untreue klären?

Eine Privatdetektei kann nicht feststellen, was ein anderer Mensch denkt oder empfindet. Feststellbar sind ausschließlich äußerlich wahrnehmbare Handlungen und objektive Abläufe.

Je nach Ausgangslage kann beispielsweise geklärt werden:

Stimmen angegebene Aufenthalte mit den tatsächlichen Abläufen überein?
Bestehen regelmäßig wiederkehrende Treffen mit einer bestimmten Person?
Lassen sich konkrete Widersprüche objektiv bestätigen oder ausräumen?
Welche für den Auftrag relevante Situation ist tatsächlich feststellbar?

Ziel ist keine umfassende Überwachung des Partners.

Ziel ist die Beantwortung einer konkreten Frage.

NICHT JEDER ZWEIFEL RECHTFERTIGT EINE OBSERVATION

Was soll tatsächlich geklärt werden?

„Ich möchte wissen, ob mein Partner mich betrügt“ beschreibt zunächst eine persönliche Sorge – noch keinen präzisen Ermittlungsauftrag.

Vor einem Einsatz sollte deshalb geklärt werden, welche konkreten Anhaltspunkte bereits bestehen.

Widersprüchliche Angaben

Wiederkehrende Abweichungen zwischen genannten und tatsächlichen Aufenthaltsorten können einen konkreteren Prüfgegenstand ergeben.

Regelmäßige Treffen

Bestehen nachvollziehbare Hinweise auf wiederholte Kontakte, kann deren äußerlich wahrnehmbarer Kontext relevant sein.

Ungeklärte Abwesenheiten

Auch wiederkehrende Zeiträume oder Verhaltensmuster können Anlass einer zeitlich begrenzten Überprüfung sein.

Bereits bekannte Tatsachen

Je mehr belastbare Ausgangsinformationen vorliegen, desto präziser lässt sich der Einsatz planen.

Eine gute Ermittlung beginnt deshalb mit Eingrenzung – nicht mit maximaler Beobachtung.

UNTREUE IST NICHT AUTOMATISCH EIN SCHEIDUNGSGRUND MIT „SCHULD“

Welche rechtliche Bedeutung hat ein Seitensprung?

Das deutsche Scheidungsrecht folgt grundsätzlich dem Zerrüttungsprinzip.

Nach § 1565 BGB kann eine Ehe geschieden werden, wenn sie gescheitert ist – also die eheliche Lebensgemeinschaft nicht mehr besteht und ihre Wiederherstellung nicht erwartet werden kann. Entscheidend ist damit grundsätzlich das Scheitern der Ehe und nicht der Nachweis, welcher Ehepartner daran „schuld“ ist.

Ein nachgewiesener Seitensprung führt daher nicht automatisch zu finanziellen Vorteilen im Scheidungsverfahren.

Rechtliche Bedeutung kann das Verhalten jedoch in besonderen Konstellationen erhalten – beispielsweise bei Unterhaltsfragen oder wenn weitere Tatsachen hinzukommen.

PERSÖNLICHE UND RECHTLICHE BEDEUTUNG SIND NICHT IDENTISCH

Kann eine außereheliche Beziehung Auswirkungen auf Unterhalt haben?

§ 1579 BGB ermöglicht in eng begrenzten Fällen die Herabsetzung, zeitliche Begrenzung oder Versagung nachehelichen Unterhalts wegen grober Unbilligkeit. Das Gesetz nennt unter anderem eine verfestigte Lebensgemeinschaft sowie offensichtlich schwerwiegendes, eindeutig beim Unterhaltsberechtigten liegendes Fehlverhalten.

Der Bundesgerichtshof hat hierzu ausgeführt, dass ein nachhaltiges, auf längere Dauer angelegtes intimes Verhältnisunter bestimmten Voraussetzungen ein solches schwerwiegendes Fehlverhalten darstellen kann. Dabei kommt es jedoch auf die konkrete Entwicklung der Ehe und die Umstände des Einzelfalls an.

Damit gilt auch hier:

Der bloße Nachweis eines einzelnen Treffens oder Seitensprungs beantwortet noch keine unterhaltsrechtliche Frage.

BEOBACHTEN, OHNE MEHR ZU ERHEBEN ALS ERFORDERLICH

Wie kann ein Privatdetektiv bei Partnerschaftsfragen vorgehen?

Die konkrete Vorgehensweise richtet sich nach Verdachtslage und Ermittlungsziel.

Observation

Zeitlich begrenzte Beobachtungen können äußerlich wahrnehmbare Abläufe und relevante Kontakte dokumentieren.

Orts- und Ablaufprüfung

Bekannte Angaben zu Aufenthalten oder Terminen können mit tatsächlich feststellbaren Abläufen abgeglichen werden.

Öffentliche Recherche

Soweit für den Auftrag erforderlich, können frei zugängliche Informationen ergänzend geprüft werden.

Dokumentation

Relevante Feststellungen werden chronologisch und sachlich dokumentiert. Vermutungen und persönliche Bewertungen gehören nicht in die Tatsachendarstellung.

RIVATSPHÄRE BLEIBT AUCH BEI EINEM VERDACHT GESCHÜTZT

Beziehung gibt kein Recht auf grenzenlose Überwachung.

Technische Möglichkeiten setzen die rechtlichen Grenzen einer Ermittlung nicht außer Kraft.

§ 201 StGB schützt das nichtöffentlich gesprochene Wort. Heimliche Tonaufnahmen privater Gespräche sind daher kein reguläres Ermittlungsinstrument. § 201a StGB schützt zudem insbesondere Personen in Wohnungen und anderen gegen Einblick besonders geschützten Räumen vor bestimmten unbefugten Bildaufnahmen.

Auch eine dauerhafte technische Standortüberwachung ist rechtlich besonders problematisch. Der Bundesgerichtshof hat bei GPS-gestützten Bewegungsprofilen hervorgehoben, dass konkrete Verdachtsmomente, Erforderlichkeit und mildere Alternativen berücksichtigt werden müssen.

Die DSGVO verlangt zudem Zweckbindung und Datenminimierung sowie eine tragfähige Rechtsgrundlage für die Verarbeitung personenbezogener Daten.

Professionelle Observation bedeutet deshalb nicht lückenlose Überwachung.

BEOBACHTUNG IST TATSACHE. INTERPRETATION IST ETWAS ANDERES.

Was kann eine Observation tatsächlich beweisen?

Auch bei Partnerschaftsermittlungen gilt: Eine einzelne Beobachtung darf nicht überinterpretiert werden.

Ein gemeinsames Essen beweist keine intime Beziehung. Ein bestimmter Aufenthaltsort erklärt nicht automatisch den Anlass. Entscheidend sind ausschließlich die tatsächlich festgestellten Umstände.

Aussagekraft kann sich insbesondere ergeben aus:

zeitlichem Zusammenhang · Wiederholung · Dauer · beobachtbaren Kontakten · Übereinstimmung oder Widerspruch zu bekannten Angaben

Ein professioneller Ermittlungsbericht beschreibt daher, was festgestellt wurde – nicht, welche emotionale Bedeutung der Auftraggeber daraus ziehen soll.

SELBST ERMITTELN KANN DEN SPÄTEREN EINSATZ ERSCHWEREN

Warum sollte man den Partner nicht selbst verfolgen?

Wer emotional unmittelbar beteiligt ist, handelt häufig weniger unauffällig als angenommen.

Wiederholtes Nachfahren, spontane Konfrontationen oder auffällige Nachfragen können dazu führen, dass eine betroffene Person ihr Verhalten verändert. Damit wird eine spätere objektive Klärung schwieriger.

Hinzu kommen rechtliche Grenzen: Der Zugriff auf fremde Accounts, heimliche Tonaufnahmen oder andere Eingriffe in geschützte Kommunikations- und Privatbereiche sind keine legitimen Mittel der eigenen Beweissuche.

Bei einem konkreten Verdacht ist es deshalb sinnvoller, zunächst das Ermittlungsziel zu definieren, bevor eigene Maßnahmen durchgeführt werden.

KLÄREN STATT BESTÄTIGEN

Eine Privatdetektei sollte keinen Verdacht „beweisen müssen“.

Wer eine Ermittlung beauftragt, hat häufig bereits eine persönliche Erwartung an das Ergebnis.

Professionelle Detektivarbeit darf davon nicht abhängig sein.

Vor dem Einsatz klären wir deshalb:

Welche konkreten Hinweise liegen vor?
Welche Frage soll beantwortet werden?
Welcher Zeitraum ist hierfür tatsächlich relevant?
Welche Maßnahme ist angemessen?

Das Ergebnis kann einen Verdacht bestätigen.

Es kann ihn aber ebenso widerlegen.

Beides ist Erkenntnis.

HÄUFIGE FRAGEN

Privatdetektei bei Untreue

Eine Observation ist nicht allein deshalb zulässig, weil eine Beziehung oder Ehe besteht. Zweck, konkrete Ausgangslage, Umfang und Persönlichkeitsrechte der betroffenen Person müssen berücksichtigt werden. Eine pauschale Dauerüberwachung wäre damit nicht gleichzusetzen.

Öffentlich zugängliche Bereiche und geschützte private Räume müssen unterschieden werden. Ob und wie eine Beobachtung fortgeführt werden kann, hängt von der konkreten Situation und den rechtlichen Grenzen ab.

Das nichtöffentlich gesprochene Wort ist durch § 201 StGB geschützt. Heimliche Tonaufzeichnungen sind deshalb kein reguläres Mittel einer privaten Observation.

Eine heimliche dauerhafte GPS-Ortung kann erheblich in die Privatsphäre eingreifen und ist rechtlich besonders problematisch. Der BGH verlangt bei vergleichbaren Ermittlungsmaßnahmen eine Prüfung von Verdacht, Erforderlichkeit und milderen Mitteln.

Dann ist auch das ein relevantes Ergebnis. Aufgabe der Privatdetektei ist die objektive Klärung des vereinbarten Sachverhalts – nicht die Bestätigung einer vorgegebenen Vermutung.

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Gewissheit entsteht nicht durch mehr Misstrauen.

Wenn konkrete Widersprüche oder nachvollziehbare Hinweise bestehen, besprechen wir zunächst, welche Frage tatsächlich geklärt werden soll.

Darauf aufbauend lässt sich beurteilen, ob eine diskrete und zeitlich begrenzte Ermittlung sinnvoll und verhältnismäßig ist.