WIRTSCHAFTSDETEKTEI | INDUSTRIESPIONAGE
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Know-how verliert seinen Wert, wenn es unbemerkt abfließt.
Konstruktionsdaten, Entwicklungsstände, Kundeninformationen, Preisstrategien oder interne Verfahren können für Wettbewerber erheblichen wirtschaftlichen Wert besitzen.
Werden Informationen auffällig schnell am Markt sichtbar, tauchen vertrauliche Inhalte außerhalb des Unternehmens auf oder häufen sich ungewöhnliche Zugriffe und Kontakte, entsteht ein konkreter Aufklärungsbedarf.
Unsere Wirtschaftsdetektive untersuchen Verdachtslagen rund um Werkspionage, Konkurrenzausspähung und den möglichen Abfluss sensiblen Know-hows.
- Verdacht auf Industriespionage besprechen
SPIONAGE IST NICHT GLEICH SPIONAGE
Was unterscheidet Industrie- von Wirtschaftsspionage?
Im allgemeinen Sprachgebrauch werden die Begriffe häufig gleichgesetzt. Fachlich besteht jedoch ein Unterschied.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz bezeichnet als Wirtschaftsspionage insbesondere Ausforschungsaktivitäten fremder Staaten und ihrer Nachrichtendienste. Konkurrenz- oder Industriespionage beschreibt dagegen die Ausspähung eines Unternehmens durch andere Unternehmen. In der Praxis können die Grenzen allerdings verschwimmen, etwa wenn staatliche Interessen über private oder staatsnahe Unternehmen verfolgt werden.
Für einen betrieblichen Verdachtsfall ist deshalb zunächst entscheidend:
Wer könnte ein Interesse an den Informationen haben – und auf welchem Weg könnten sie abgeflossen sein?
NICHT JEDE INTERNE INFORMATION IST GLEICH SENSIBEL
Welche Werte geraten typischerweise in den Fokus?
Spionage richtet sich nicht nur gegen fertige Produkte.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz nennt als schützenswerte Unternehmenswerte unter anderem Forschungsdaten, Produktmuster, Prototypen, Kundendaten, Verträge und strategische Planungen. Auch Informationen aus Entwicklung, Fertigung, Infrastruktur oder Management können für Angreifer interessant sein.
In Unternehmen können beispielsweise besonders relevant sein:
Konstruktions- und Entwicklungsdaten
Produktionsverfahren
Preis- und Kalkulationsmodelle
Kunden- und Lieferantenbeziehungen
Angebots- und Ausschreibungsinformationen
strategische Planungen
Prototypen und technische Muster
Die eigentliche Ermittlungsfrage lautet daher häufig nicht:
„Wurden Daten gestohlen?“
sondern:
Welche konkrete Information könnte wann und über welchen Zugang abgeflossen sein?
GEHEIMHALTUNG MUSS IM UNTERNEHMEN TATSÄCHLICH GELEBT WERDEN
Wann ist Know-how rechtlich als Geschäftsgeheimnis geschützt?
§ 2 GeschGehG stellt hierfür mehrere Voraussetzungen auf.
Eine Information muss unter anderem wirtschaftlichen Wert besitzen, weil sie nicht allgemein bekannt oder ohne Weiteres zugänglich ist. Zusätzlich muss sie Gegenstand angemessener Geheimhaltungsmaßnahmen sein und ein berechtigtes Interesse an ihrer Geheimhaltung bestehen.
Damit reicht es nicht aus, eine Information im Nachhinein lediglich als „streng vertraulich“ zu bezeichnen.
Relevante Schutzmaßnahmen können je nach Unternehmen beispielsweise bestehen aus:
Zugriffsrechten · Geheimhaltungsvereinbarungen · Rollen- und Berechtigungskonzepten · organisatorischen Trennungen · Kennzeichnung sensibler Unterlagen · physischen Zugangsbeschränkungen
Welche Maßnahmen im konkreten Fall angemessen sind, hängt vom Wert und Risiko der jeweiligen Informationen ab.
Schutz beginnt damit, dass ein Unternehmen seine Geheimnisse selbst kennt und erkennbar schützt.
DER WEG ZUR INFORMATION KANN RECHTLICH ENTSCHEIDEND SEIN
Welche Handlungen verbietet das Geschäftsgeheimnisgesetz?
§ 4 GeschGehG untersagt unter anderem den unbefugten Zugang zu, die Aneignung oder das Kopieren von Dokumenten, Materialien und elektronischen Dateien, aus denen sich ein Geschäftsgeheimnis ergibt.
Auch die unzulässige Nutzung oder Offenlegung geschützter Informationen kann verboten sein – beispielsweise bei Verletzung bestehender Geheimhaltungspflichten.
Denkbare Verdachtsbilder sind beispielsweise:
ungewöhnliche Kopiervorgänge kurz vor dem Ausscheiden eines Mitarbeiters
Fotografieren interner Unterlagen oder Anlagen
unberechtigte Mitnahme von Mustern
Weitergabe von Dateien an externe Empfänger
Nutzung interner Informationen für Konkurrenzprojekte
Eine Wirtschaftsdetektei muss dabei sauber unterscheiden zwischen technisch möglichem Zugriff und tatsächlich nachweisbarer Handlung.
INFORMATIONEN VERLASSEN UNTERNEHMEN NICHT NUR DURCH HACKER
Der Mensch bleibt ein zentraler Zugangsweg.
Sensibles Know-how ist häufig Beschäftigten, Dienstleistern, Projektpartnern oder externen Spezialisten zugänglich.
Der Verfassungsschutz weist ausdrücklich darauf hin, dass technische Schutzmaßnahmen allein nicht ausreichen. Angreifer können gezielt Vertrauen, Hilfsbereitschaft, Neugier oder persönliche Beziehungen ausnutzen, um Zugang zu Informationen zu erhalten.
Mögliche interne Auffälligkeiten sind etwa:
ungewöhnlich umfangreiche Zugriffe
nicht erklärbare Kopien oder Ausdrucke
private Speicherung geschäftlicher Daten
auffällige Kontakte zu Wettbewerbern
Zugriffe außerhalb des eigenen Aufgabenbereichs
Doch auch hier gilt:
Zugriffsberechtigung, Kontakt oder Gelegenheit beweisen noch keinen Informationsabfluss.
VOM INFORMATIONSABFLUSS ZUR KONKRETEN SPUR
Wie kann Astor einen Spionageverdacht untersuchen?
Der Ermittlungsansatz richtet sich danach, wo der vermutete Informationsverlust stattgefunden haben könnte.
Personen- und Umfeldrecherche
Geschäftliche Verbindungen, Firmenbezüge und öffentlich erkennbare Kontakte können überprüft werden.
Ablaufrekonstruktion
Wann war eine Information verfügbar, wer besaß Zugriff und wann tauchte sie erstmals außerhalb des Unternehmens auf?
Observation
Bei konkretem und rechtlich tragfähigem Anlass können relevante äußere Aktivitäten oder Kontakte dokumentiert werden.
Werk- und Umfeldprüfung
Zugangswege, Besucherbewegungen oder andere physische Abläufe können Teil der Untersuchung sein.
Abgleich mit internen Erkenntnissen
Vom Unternehmen rechtmäßig bereitgestellte Zugriffs- oder Prozessinformationen können mit externen Feststellungen verbunden werden.
MANCHER ANGRIFF BEGINNT MIT EINER HARMLOSEN FRAGE
Wie können Informationen ohne technischen Einbruch abgeschöpft werden?
Social Engineering setzt nicht primär an der Technik an, sondern am Verhalten von Menschen.
Das Bundesamt für Verfassungsschutz beschreibt verschiedene Wege: telefonische Kontaktaufnahme, persönliche Begegnungen, soziale Netzwerke, individualisierte Phishing-Nachrichten oder bewusst platzierte Datenträger. Ziel kann sein, vertrauliche Informationen zu erhalten, Sicherheitsmechanismen zu umgehen oder Schadsoftware einzuschleusen.
Besondere Situationen können sein:
Messen und Kongresse
Geschäftsreisen
Besuchergruppen
Recruiting-Kontakte
vermeintliche Kooperationen
Anfragen zu technischen Details
Der Verdacht auf Industriespionage sollte deshalb nicht ausschließlich auf IT-Systeme reduziert werden.
EIN DATENABFLUSS UND SEIN VERURSACHER SIND ZWEI VERSCHIEDENE FRAGEN
Wann wird aus einem Verdacht ein belastbares Gesamtbild?
Ein Wettbewerber besitzt plötzlich internes Wissen.
Ein Beschäftigter hat Zugriff auf die entsprechenden Informationen.
Zwischen beiden bestehen Kontakte.
Das kann auffällig sein – genügt allein aber noch nicht für einen sicheren Nachweis.
Aussagekräftiger wird der Sachverhalt, wenn mehrere unabhängige Feststellungen zusammenpassen:
Art der Information · Zeitpunkt des Zugriffs · möglicher Übertragungsweg · Kontaktbeziehungen · spätere Nutzung · wirtschaftlicher Vorteil
Ein Ermittlungsbericht sollte deshalb ausdrücklich unterscheiden zwischen:
gesicherten Tatsachen, Indizien und noch offenen Schlussfolgerungen.
Gerade bei sensiblen Spionagevorwürfen schützt diese Trennung vor einer vorschnellen Beschuldigung.
GESCHÄFTSGEHEIMNISSE KÖNNEN ZIVIL- UND STRAFRECHTLICH GESCHÜTZT SEIN
Welche Ansprüche können nach einem Informationsabfluss entstehen?
Das GeschGehG sieht verschiedene Reaktionsmöglichkeiten vor.
Nach § 6 kann der Inhaber eines Geschäftsgeheimnisses unter den gesetzlichen Voraussetzungen Beseitigung und bei drohender oder wiederholter Verletzung Unterlassung verlangen. § 10 sieht bei vorsätzlicher oder fahrlässiger Rechtsverletzung grundsätzlich einen Schadensersatzanspruch vor.
Bestimmte vorsätzliche Verletzungen von Geschäftsgeheimnissen können zudem nach § 23 GeschGehG strafbar sein. Die Vorschrift erfasst unter anderem rechtswidrige Erlangung, Nutzung oder Offenlegung in bestimmten Wettbewerbssituationen.
Ob diese Voraussetzungen im Einzelfall erfüllt sind, muss juristisch geprüft werden.
Für die Ermittlung kommt es zuvor darauf an, Handlung, Beteiligte und Informationsweg möglichst belastbar zu dokumentieren.
NICHT ALLES UNTERSUCHEN – DEN INFORMATIONSWEG EINGRENZEN
Ein Spionageverdacht braucht eine klare Hypothese.
Vor Beginn einer Untersuchung sollte möglichst konkret feststehen:
Welche Information ist mutmaßlich abgeflossen?
Wann war sie noch ausschließlich intern bekannt?
Wer verfügte über legitimen Zugang?
Wo tauchte sie anschließend außerhalb des Unternehmens auf?
Welcher Übertragungsweg erscheint tatsächlich plausibel?
Erst daraus entsteht ein sinnvoller Ermittlungsauftrag.
Bei Hinweisen auf staatlich gesteuerte Wirtschaftsspionage können darüber hinaus die zuständigen Verfassungsschutzbehörden wichtige Ansprechpartner sein. Das Bundesamt unterstützt Unternehmen ausdrücklich beim Wirtschafts- und Wissenschaftsschutz.
Detektivische Aufklärung, IT-Sicherheit und behördlicher Wirtschaftsschutz können sich dabei ergänzen – übernehmen aber unterschiedliche Aufgaben.
HÄUFIGE FRAGEN
Wirtschaftsdetektei bei Werk- und Industriespionage
Was ist der Unterschied zwischen Industriespionage und Wirtschaftsspionage?
Das Bundesamt für Verfassungsschutz unterscheidet zwischen staatlich veranlasster Wirtschaftsspionage und Konkurrenz- beziehungsweise Industriespionage durch andere Unternehmen. In einzelnen Fällen können diese Bereiche jedoch ineinandergreifen.
Sind interne Unternehmensdaten automatisch Geschäftsgeheimnisse?
Nein. § 2 GeschGehG verlangt unter anderem wirtschaftlichen Wert aufgrund fehlender allgemeiner Zugänglichkeit sowie angemessene Geheimhaltungsmaßnahmen.
Kann ein eigener Mitarbeiter Industriespionage betreiben?
Ein Informationsabfluss kann grundsätzlich auch über Beschäftigte erfolgen. Ob tatsächlich eine Rechtsverletzung vorliegt, hängt jedoch davon ab, welche Informationen genutzt oder offengelegt wurden und welche Pflichten bestanden.
Kann Astor Computer oder Smartphones forensisch untersuchen?
Wenn eine tiefgehende technische Auswertung von Datenträgern oder IT-Systemen erforderlich ist, sollte spezialisierte IT-Forensik eingebunden werden. Detektivische Ermittlungen können Personenbezüge, äußere Abläufe und wirtschaftliche Zusammenhänge ergänzen.
Wann sollte der Verfassungsschutz einbezogen werden?
Bestehen konkrete Anhaltspunkte für einen Bezug zu ausländischen Nachrichtendiensten oder staatlich gesteuerter Wirtschaftsspionage, kann der Wirtschafts- und Wissenschaftsschutz des Bundes oder der Länder ein geeigneter Ansprechpartner sein.
- Weitere Fragen & Antworten
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Je sensibler die Information, desto wichtiger ist ein klarer Ermittlungsweg.
Wenn vertrauliches Know-how außerhalb des Unternehmens auftaucht, ungewöhnliche Zugriffe festgestellt werden oder konkrete Hinweise auf eine Ausspähung bestehen, sollte zunächst der mögliche Informationsweg eingegrenzt werden.
Wir prüfen mit Ihnen, welche Tatsachen bereits vorliegen, welche Zusammenhänge noch offen sind und welche Ermittlungsmaßnahmen zur weiteren Aufklärung sinnvoll und verhältnismäßig sind.
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