FACHWISSEN | FALLBEISPIELE

Ein Verdacht ist noch kein Ermittlungsauftrag.

Erst wenn Ausgangslage, offene Frage und rechtlich vertretbare Maßnahme klar voneinander getrennt werden, lässt sich ein Fall zielgerichtet bearbeiten.

Unsere exemplarisch dargestellten Fallbeispiele zeigen, wie sich typische private und wirtschaftliche Sachverhalte entwickeln können – vom ersten Hinweis über die Ermittlungsstrategie bis zur dokumentierten Feststellung.

Ermittlungs­arbeit wird verständlich, wenn man ihren Ablauf betrachtet.

PRAXIS ZEIGEN, VERTRAULICHKEIT WAHREN

Warum veröffentlichen wir Fallbeispiele?

Detektivische Arbeit findet naturgemäß außerhalb der Öffentlichkeit statt.

Auftraggeber, beobachtete Personen und konkrete Umstände eines Falls unterliegen besonderer Vertraulichkeit.

Deshalb veröffentlichen wir keine identifizierbaren Mandatsdetails.

Die dargestellten Fälle zeigen typische Ermittlungsfragen und mögliche Abläufe. Personen, Orte, Zeiträume und weitere Merkmale sind nicht enthalten, so dass daraus keine Rückschlüsse auf konkrete Beteiligte gezogen werden sollen.

VOM VERDACHT ZUR FESTSTELLUNG

Jeder Fall folgt vier zentralen Fragen.

01| Ausgangslage

Welche Situation oder Auffälligkeit hat zur Anfrage geführt?

02| Ermittlungsziel

Welche konkrete Information fehlt für eine weitere private, betriebliche oder rechtliche Entscheidung?

03 | Vorgehensweise

Welche Maßnahme ist geeignet, um diese Frage möglichst gezielt und verhältnismäßig zu beantworten?

04 | Ergebnis

Welche Tatsachen konnten tatsächlich festgestellt und dokumentiert werden?

Diese Struktur verhindert, dass ein Fall rückblickend spektakulärer dargestellt wird, als er tatsächlich war.

Im Mittelpunkt steht nicht die Geschichte – sondern der nachvollziehbare Ermittlungsweg.

FALLPRAXIS | PRIVATDETEKTEI

Verdacht auf nicht offengelegte Erwerbstätigkeit

01 | Ausgangslage

Im Rahmen einer Unterhaltsauseinandersetzung bestehen konkrete Hinweise darauf, dass eine Person zusätzlich zu den angegebenen Einkünften regelmäßig einer weiteren Tätigkeit nachgehen könnte.

02 | Ermittlungsziel

Zu klären ist nicht die gesamte wirtschaftliche Lebenssituation, sondern eine engere Frage:

Findet die vermutete Erwerbstätigkeit tatsächlich statt und lässt sie sich nachvollziehbar dokumentieren?

03| Vorgehensweise

Vorhandene Hinweise werden zunächst ausgewertet. Anschließend kann für relevante Zeiträume eine gezielte Beobachtung äußerlich feststellbarer Arbeitsabläufe erfolgen.

04 | Feststellung

Dokumentiert werden beispielsweise wiederkehrende Anfahrten, Tätigkeitszeiten, Arbeitsabläufe oder andere objektiv erkennbare Zusammenhänge.

Die rechtliche Bewertung der Erkenntnisse erfolgt anschließend durch die beteiligte anwaltliche Beratung.

FALLPRAXIS | SCHUTZ & DOKUMENTATION

Wiederkehrende Begegnungen oder erkennbares Muster?

01 | Ausgangslage

Eine betroffene Person berichtet von wiederholtem Auftauchen derselben Person beziehungsweise desselben Fahrzeugs an verschiedenen relevanten Orten.

Einzelne Vorfälle sind vorhanden, ihr Zusammenhang lässt sich bislang jedoch nicht objektiv belegen.

02 | Ermittlungsziel

Zu klären ist:

Lassen sich die geschilderten wiederkehrenden Vorgänge unabhängig feststellen und zeitlich dokumentieren?

03 | Vorgehensweise

Bekannte Ereignisse werden chronologisch ausgewertet. Soweit ein sinnvoller Zeitraum eingegrenzt werden kann, werden relevante Situationen gezielt beobachtet.

04 |Feststellung

Der Bericht hält ausschließlich fest, wann, wo und unter welchen Umständen wiederkehrende Vorgänge tatsächlich wahrgenommen wurden.

Dabei besitzt die Sicherheit der betroffenen Person Vorrang vor einem möglichst umfassenden Ermittlungsumfang.

FALLPRAXIS | FAMILIÄRE ANGELEGENHEITEN

Wenn unterschiedliche Darstellungen tatsächlicher Betreuung gegenüberstehen.

01 | Ausgangslage

In einem familiären Konflikt bestehen widersprüchliche Angaben darüber, wie regelmäßig ein Kind betreut wird und welche tatsächlichen Aufenthaltsabläufe bestehen.

02 | Ermittlungsziel

Nicht die Qualität einer Eltern-Kind-Beziehung soll bewertet werden.

Relevant ist eine begrenzte Tatsachenfrage:

Welche äußerlich feststellbaren Betreuungs- und Aufenthaltsabläufe lassen sich im relevanten Zeitraum dokumentieren?

03 | Vorgehensweise

Die Ermittlung wird auf konkrete Orte und Zeiträume begrenzt. Beobachtungen konzentrieren sich ausschließlich auf diejenigen Tatsachen, die für die Fragestellung relevant sein können.

04 | Feststellung

Dokumentiert werden beispielsweise Übergaben, tatsächliche Aufenthalte oder nachvollziehbare Betreuungsabläufe.

Keine Aufgabe der Detektei ist die Bewertung, welcher Elternteil „besser geeignet“ ist.

FALLPRAXIS | WIRTSCHAFTS­DETEKTEI

Zweifel an einer bescheinigten Arbeitsunfähigkeit

01 | Ausgangslage

Ein Unternehmen erhält konkrete Informationen, nach denen ein krankgeschriebener Beschäftigter während seiner Arbeitsunfähigkeit möglicherweise regelmäßig einer körperlich anspruchsvollen anderweitigen Tätigkeit nachgeht.

02 | Ermittlungsziel

Die Frage lautet nicht: „Ist der Mitarbeiter wirklich krank?“

Detektive nehmen keine medizinische Bewertung vor.

Zu prüfen ist vielmehr:

Welche äußerlich wahrnehmbaren Tätigkeiten finden tatsächlich statt?

03 | Vorgehensweise

Zunächst wird geprüft, ob die vorhandenen Verdachtsmomente überhaupt eine weitere Maßnahme tragen und ob mildere Möglichkeiten berücksichtigt wurden.

Bei tragfähiger Ausgangslage kann eine zeitlich begrenzte Observation folgen.

04 | Feststellung

Der Ermittlungsbericht beschreibt konkret Art, Dauer und Ablauf wahrgenommener Tätigkeiten.

Die arbeitsrechtliche und medizinische Einordnung erfolgt anschließend außerhalb der Detektei.

FALLPRAXIS | INTERNE ERMITTLUNGEN

Wenn dokumentierte Arbeitszeit und tatsächlicher Ablauf auseinanderfallen.

01 | Ausgangslage

Bei einem Außendienstmitarbeiter ergeben sich wiederholt Abweichungen zwischen Zeitbuchungen, dokumentierten Kundenterminen und weiteren betrieblichen Informationen.

02 | Ermittlungsziel

Zu klären ist:

Stimmen die angegebenen Außendienstaktivitäten mit den tatsächlich feststellbaren Abläufen überein?

03 | Vorgehensweise

Zunächst werden vorhandene Zeit- und Termininformationen miteinander abgeglichen.

Eine mögliche Observation konzentriert sich anschließend ausschließlich auf relevante Zeitfenster.

04 | Feststellung

Dokumentiert wird beispielsweise,

wann ein Einsatzort erreicht wird,
ob ein angegebener Termin stattfindet,
welche Tätigkeit äußerlich erkennbar ist
und wann der betreffende Zeitraum endet.

Nicht die einzelne Abweichung, sondern der dokumentierte Gesamtzusammenhang entscheidet über den Erkenntniswert.

FALLPRAXIS | VERMÖGENSSCHÄDEN

Wiederkehrender Schwund in einem betrieblichen Bereich

01 | Ausgangslage

In einem Unternehmen fehlen wiederholt Waren oder Betriebsmittel.

Zunächst ist lediglich bekannt, in welchem Bereich die Verluste auftreten. Eine konkrete verantwortliche Person steht nicht belastbar fest.

02 | Ermittlungsziel

Vor personenbezogenen Maßnahmen muss die Frage enger werden:

Wann entstehen die Verluste und welche Abläufe weichen vom regulären Prozess ab?

03 | Vorgehensweise

Inventurdaten, Zeitfenster und Zugriffswege werden ausgewertet.

Erst wenn sich daraus konkrete tatsächliche Anhaltspunkte ergeben, können gezieltere Ermittlungsmaßnahmen folgen.

04 | Feststellung

Relevant kann die Dokumentation einer konkreten Handlung sein – nicht lediglich die Tatsache, dass jemand Zugang zum betreffenden Bereich besitzt.

Gelegenheit ist kein Tatnachweis.

GLEICHER VERDACHT – ANDERER FALL

Ermittlungsmaßnahmen lassen sich nicht einfach kopieren.

Zwei Auftraggeber können mit scheinbar identischer Ausgangslage zu Astor kommen – und trotzdem kann eine völlig andere Vorgehensweise erforderlich sein.

Unterschiede entstehen beispielsweise durch:

Qualität der vorhandenen Hinweise
rechtlichen Kontext
Einsatzort
mögliche mildere Maßnahmen
Zeitfenster
betroffene Personen und Schutzinteressen

Fallbeispiele dienen deshalb der Orientierung.

Sie sind keine Anleitung dafür, welche Maßnahme in einem anderen Einzelfall automatisch zulässig oder sinnvoll wäre.

JEDER FALL BEGINNT ANDERS

Entscheidend ist die offene Frage Ihres eigenen Sachverhalts.

Ein Fallbeispiel kann zeigen, wie Ermittlungsarbeit grundsätzlich aufgebaut wird.

Ob eine ähnliche Maßnahme auch für Ihre Situation geeignet ist, hängt jedoch von den tatsächlichen Umständen ab.

Schildern Sie uns kurz:

Was ist geschehen?
Welche Information fehlt Ihnen?
Wo spielt sich der relevante Sachverhalt ab?

Darauf aufbauend prüfen wir, ob und wie eine detektivische Ermittlung sinnvoll gestaltet werden kann.